Informationen für den Übergang an die weiterführenden Schulen

 

Gemäß Rd.Erl. des MB vom 09.07.2024 gilt das Verfahren zur Eignungsfeststellung für den Übergang zum Gymnasium nach dem 4. Schuljahrgang.

 

Dazu sind folgende Abläufe zu beachten: 

  • Ausgabe der Befragungsbögen (Formblatt 1c) zur Erfassung des Wunsches zum Besuch der weiterführenden Schule an die Personensorgeberechtigten
  • Nach Rückgabe gibt der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin eine vorläufige Empfehlung zum Besuch der weiterführenden Schule an die Personensorgeberechtigten.
  • Besteht eine Differenz zwischen dem Wunsch der Personensorgeberechtigten und der vorläufigen Empfehlung der Grundschule, erfolgt eine Teilnahme des Kindes am Eignungsfeststellungsverfahren.
  • Die Personensorgeberechtigten nehmen dies zur Kenntnis und melden ihr Kind verbindlich zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) an.

Termine für das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) im Schuljahr 2025/2026

 

bis 27.06.2025

Beratung und Information zur Schullaufbahn und der ergänzenden Beratung (Elternversammlung

und individuelle Gespräche zur Beratung)

bis 22.08.2025

Abfrage zur vorläufigen Wahl der Schulform nach einer erneuten Beratung durch die Schule

bis 26.09.2025 Rückmeldung der Schule an die Eltern zur vorläufigen Schullaufbahnempfehlung
bis 02.10.2025 Rückgabe des Formulars an die Schule, evtl. Anmeldung zur Teilnahme am EFV
04.11.2025 schriftliche Arbeit im Fach Deutsch (1x 45 min)
06.11.2025 schriftliche Arbeit im Fach Mathematik (1x 45 min)
22.11.2025

mündliche Testung (2x 45 min) an einem ausgewählten Stützpunkt- Gymnasium mit

anschließendem Auswertungsgespräch mit den Personensorgeberechtigten

bis Januar 2026

Information über das Ergebnis der Eignungsfeststellung an die Personensorgeberechtigten

und Grundschulen

Januar/ Februar 2026 Ausgabe der endgültigen Schullaufbahnempfehlung der Grundschulen
Februar 2026

Rückgabe der Schullaufbahnerklärungen durch die Personensorgeberechtigten zur

Anmeldung an die weiterführenden Schulen

 

Dabei dürfen die Personensorgeberechtigten auch bei dem Ergebnis der "Nicht- Eignung" an ihrerm Wunsch festhalten.

 

 

 

Unter den folgenden Links erhalten Sie weitere Informationen zum Wechsel in die weiterführende Schule:

 

Staatliche Schulen unseres Einzugsgebietes: 

Homepage des Martin-Luther-Gymnasiums Eisleben: https://www.gym-luther-eisleben.bildung-lsa.de/

Homepage der Katharinenschule Eisleben: https://www.sks-katharinen.bildung-lsa.de/

Homepage der Sekundarschule Röblingen: https://www.sks-roeblingen.bildung-lsa.de/

Homepage der Sekundarschule Allstedt: https://www.sks-muentzer-allstedt.bildung-lsa.de/

Lizenzen & Quellen




Datenschutzerklärung