Informationen für den Übergang an die weiterführenden Schulen
Gemäß Rd.Erl. des MB vom 09.07.2024 gilt das Verfahren zur Eignungsfeststellung für den Übergang zum Gymnasium nach dem 4. Schuljahrgang.
Dazu sind folgende Abläufe zu beachten:
- Ausgabe der Befragungsbögen (Formblatt 1c) zur Erfassung des Wunsches zum Besuch der weiterführenden Schule an die Personensorgeberechtigten
- Nach Rückgabe gibt der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin eine vorläufige Empfehlung zum Besuch der weiterführenden Schule an die Personensorgeberechtigten.
- Besteht eine Differenz zwischen dem Wunsch der Personensorgeberechtigten und der vorläufigen Empfehlung der Grundschule, erfolgt eine Teilnahme des Kindes am Eignungsfeststellungsverfahren.
- Die Personensorgeberechtigten nehmen dies zur Kenntnis und melden ihr Kind verbindlich zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) an.
Termine für das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) im Schuljahr 2025/2026
| bis 27.06.2025 |
Beratung und Information zur Schullaufbahn und der ergänzenden Beratung (Elternversammlung und individuelle Gespräche zur Beratung) |
| bis 22.08.2025 |
Abfrage zur vorläufigen Wahl der Schulform nach einer erneuten Beratung durch die Schule |
| bis 26.09.2025 | Rückmeldung der Schule an die Eltern zur vorläufigen Schullaufbahnempfehlung |
| bis 02.10.2025 | Rückgabe des Formulars an die Schule, evtl. Anmeldung zur Teilnahme am EFV |
| 04.11.2025 | schriftliche Arbeit im Fach Deutsch (1x 45 min) |
| 06.11.2025 | schriftliche Arbeit im Fach Mathematik (1x 45 min) |
| 22.11.2025 |
mündliche Testung (2x 45 min) an einem ausgewählten Stützpunkt- Gymnasium mit anschließendem Auswertungsgespräch mit den Personensorgeberechtigten |
| bis Januar 2026 |
Information über das Ergebnis der Eignungsfeststellung an die Personensorgeberechtigten und Grundschulen |
| Januar/ Februar 2026 | Ausgabe der endgültigen Schullaufbahnempfehlung der Grundschulen |
| Februar 2026 |
Rückgabe der Schullaufbahnerklärungen durch die Personensorgeberechtigten zur Anmeldung an die weiterführenden Schulen |
Dabei dürfen die Personensorgeberechtigten auch bei dem Ergebnis der "Nicht- Eignung" an ihrerm Wunsch festhalten.
Unter den folgenden Links erhalten Sie weitere Informationen zum Wechsel in die weiterführende Schule:
- wie_weiter_nach_klasse_4.pdf (Elternratgeber des Landes Sachsen-Anhalt)
- flyer_schullaufbahnberatung.pdf
- kompetenzanforderungen_efv_deutsch_mathematik.pdf
- handreichung_schullaufbahnentscheidung_gs.pdf (Hinweise des Martin-Luther-Gymnasiums Eisleben)
Staatliche Schulen unseres Einzugsgebietes:
Homepage des Martin-Luther-Gymnasiums Eisleben: https://www.gym-luther-eisleben.bildung-lsa.de/
Homepage der Katharinenschule Eisleben: https://www.sks-katharinen.bildung-lsa.de/
Homepage der Sekundarschule Röblingen: https://www.sks-roeblingen.bildung-lsa.de/
Homepage der Sekundarschule Allstedt: https://www.sks-muentzer-allstedt.bildung-lsa.de/
Lizenzen & Quellen
- wie_weiter_nach_klasse_4.pdf
Keine Lizenzdaten gefunden - flyer_schullaufbahnberatung.pdf
Keine Lizenzdaten gefunden - kompetenzanforderungen_efv_deutsch_mathematik.pdf
Keine Lizenzdaten gefunden - handreichung_schullaufbahnentscheidung_gs.pdf
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